1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.volksparkstadion-gotha.de des Zweckverbands „Volkspark-Stadion Gotha“.

2. Status der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) werden teilweise erfüllt. Ziel ist eine vollständige Umsetzung der WCAG 2.1 Level AA.

3. Vereinbarte Standards
– WCAG 2.1, Level AA
– BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

4. Technische Prüfverfahren
Die Selbsteinschätzung erfolgte am 15. Mai 2025 durch automatisierte und manuelle Tests:

  • Automatisierte Prüfung mit Wave und aXe

  • Manuelle Prüfungen von Tastatur-Navigation, Bild-Alternativtexten und Farbkontrast
    Ergebnisse:

  • Tastaturbedienbarkeit und strukturierte Überschriften sind überwiegend vorhanden

  • Einige eingebettete PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei

  • Farbkontraste entsprechen weitgehend den Vorgaben

5. Barrierefreiheit der Inhalte
Folgende Inhalte sind (noch) nicht barrierefrei:

  • PDF-Downloads (Veranstaltungshefte, Stadionpläne) ohne durchgehende Textstruktur

  • Externe Karten-Embedding (Google Maps) mit eingeschränkter Tastaturnavigation

  • Videos ohne Untertitel

6. Ausnahmen
Aus technischen Gründen (u. a. Drittanbieter-Inhalte) können manche Elemente nicht vollständig angepasst werden. Wir arbeiten kontinuierlich an Lösungen.

7. Feedback und Kontakt
Wenn Sie Hinweise oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:

  • E-Mail: info@volksparkstadion-gotha.de

  • Telefon: 03621 89 20 03 (Montag–Freitag 07:30–21:00 Uhr)

  • Post: Zweckverband „Volkspark-Stadion Gotha“, Pfullendorfer Str. 100, 99867 Gotha

Wir bemühen uns um eine zügige Beantwortung und Umsetzung Ihrer Anregungen.

8. Monitoring und Aktualisierung
Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Letzte Prüfung: 15. Mai 2025.

9. Rechtliche Hinweise

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de